Wichtiger Hinweis zum EU-Mechanismus für den CO₂-Grenzausgleich (CBAM): Ab 2026 entstehen zusätzliche Kosten im Rahmen des EU CO₂ Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Die genaue Höhe dieser Kosten und die Art der Berechnung sind noch nicht festgelegt. Diese Kosten müssen wir in die Verkaufspreise unserer Produkte einfließen lassen.