1. Allgemeine Bestimmungen

– Diese Reklamationsordnung wurde in Einklang mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erstellt. Die Ordnung regelt die Art und Weise sowie die grundlegenden Bedingungen der Reklamation von Warenmängeln und die Geltendmachung von Garantieansprüchen. 
– Die Reklamationsordnung bezieht sich auf Reklamation von Warenmängeln, die während der Garantiezeit auftreten. 
– Die Reklamationsordnung stellt einen untrennbaren Bestandteil des Vertrags über den Kauf von Waren zwischen dem Händler und dem Käufer dar.

2.  Grundlegende Begriffe

– Reklamation ist die Geltendmachung von Sachmängeln durch den Käufer, die der Käufer gegenüber dem Händler persönlich, schriftlich oder per E-Mail auf einem Formular vornimmt, welches die Identifikation des Käufers, der Waren, eine Beschreibung des Mangels und dessen enthält, wie sich der Mangel bemerkbar macht. 
– Der Garantieschein ist eine vom Händler ausgestellte Urkunde, die die gesetzlich festgelegten Mindesterfordernisse erfüllt, konkrete Bedingungen und den Umfang der Garantie für die Waren festlegt. 
– Der Käufer ist das Subjekt, welches mit dem Händler einen Vertrag über den Kauf von Waren geschlossen hat. 
– Der Händler ist MEKR´S s.r.o., Anny Letenské 34/7, 120 00 Prag 2..
– Die Waren sind die gekauften Materialien aus dem Sortiment der Firma MEKR´S s.r.o.
– Das Internetgeschäft ist das Internetgeschäft www.eshop.mekrs.cz.

3. Umfang der Garantie

Die Garantie bezieht sich auf:
– die Warenmängel, die sich nach der Übernahme der Waren durch den Käufer während der Garantiefrist bemerkbar machen,
– fehlerhafte Warenlieferung, darunter ist eine andere Stückzahl, eine andere Art oder ein anderes Sortiment zu verstehen.

 

4. Ungültigkeit der Reklamation

Eine Reklamation wird nicht anerkannt:
– sofern der Mangel nicht in der Garantiefrist reklamiert wurde,
– bei telefonischer Stornierung der Bestellung,
– sofern eine andere Stückzahl, eine andere Art oder anderes Sortiment nach Ablauf von mehr als 10 Kalendertagen nach der Übernahme des Auftrags reklamiert wird,
– bei mutwilligen Änderungen der ursprünglichen vom Käufer gemachten Angaben im Garantieschein oder im Lieferschein,
 – bei nicht fachgerechter Installierung, nicht fachgerechten Reparaturen oder anderen Eingriffen,
– bei Änderungen, die die ursprünglichen Eigenschaften oder Parameter der Waren ändern, z. B. Oberflächenbehandlung, Änderung der Maße, Härte usw.,
– bei Nutzung, Bedienung und Umgang mit den Waren im Widerspruch zum Verwendungszweck,

– bei Beschädigung von Sicherungsetiketten oder Siegeln, sofern der Hersteller die Waren mit Sicherungsetiketten oder Siegeln versehen hat,
– Beschädigung von Waren durch Wirkung von Elementen.
Die Rückgabe von Waren ist keine Reklamation – sofern der Käufer Waren zurückgibt, die in Einklang mit den Anforderungen des Käufers geliefert wurden, behält sich der Lieferant das Recht vor, eine Stornogebühr bis zu einer Höhe von 100 % des Werts der zurückgegebenen Waren in Rechnung zu stellen. 
Im Falle, dass der Käufer die Waren zur Reklamation nicht in der ursprünglichen Menge und in den Originalverpackungen übersendet, behält sich der Lieferant das Recht vor, eine Gebühr von bis zu 50 % des Werts der übersandten Waren für die mit der Neuverpackung zusammenhängenden Kosten in Rechnung zu stellen.

 

5. Garantiefrist

– Die konkrete Garantiefrist entspricht stets mindestens der Garantiefrist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ggf. gemäß besonderen Rechtsvorschriften. 
– Die Garantiefrist beginnt mit der Übernahme der Waren durch den Käufer zu laufen. 
– In der Garantiefrist wird die Zeitspanne ab dem Beginn der Reklamation der Waren bis zu dem Zeitpunkt nicht berücksichtigt, in dem der Käufer verpflichtet ist, die Waren nach Beendigung der Garantiereparatur zu übernehmen. 
– Sofern die Waren gegen neue Waren ausgetauscht werden, beginnt die Garantiefrist erneut ab der Übernahme der neuen Waren zu laufen.

 

6. Garantieansprüche

Der Käufer hat im Falle einer berechtigten Reklamation Garantieansprüche, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ggf. aus weiteren Rechtsvorschriften ergeben.
Wenn es sich um einen solchen Mangel handelt, der lediglich eine unwesentliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer Recht:
– auf eine unentgeltliche ordnungs- und fristgemäße Behebung des Mangels oder auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises. 
Wenn es sich um einen solchen Mangel handelt, der eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt (die Waren können ihrem Zweck nicht dienen usw.), hat der Käufer Recht:
– auf Behebung des Mangels durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, ggf. Lieferung der fehlenden Sache,
– auf eine unentgeltliche ordnungs- und fristgemäße Behebung des Mangels,
– auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises,
– auf Vertragsrücktritt.

 

7. Übernahme von Waren

– Als Übernahme von Waren ist die Unterzeichnung des Lieferscheins oder des Zustellungsnachweises des Paketdienstes oder der Post anzusehen. 
– Der Kunde übernimmt vom Paketdienst oder von der Post nur Sendungen ohne sichtbare Beschädigung. Im Falle einer sichtbaren Beschädigung der Sendung ist er verpflichtet, mit dem Paketdienst ein Reklamationsprotokoll zu erstellen. Wenn er nach dem Auspacken der Sendung feststellt, dass der Inhalt während des Transports beschädigt wurde, informiert der Kunde unverzüglich – innerhalb eines Werktags – den Händler schriftlich oder telefonisch.

 

8. Reklamationsgründe

– Bei einer Reklamation sind die Waren mit dem Formular „Reklamationsprotokoll“ zuzustellen, welches unter www.mekrs.cz verfügbar ist. Dieses Formular kann persönlich übergeben, per Post oder per E-Mail nach Úpice an folgende Adresse übersandt werden: obchod@mekrs.cz.
– Warenmängel sind bei MEKR´S s.r.o. in Úpice zu reklamieren.
– Den Transport reklamierter Waren an den Ort, an dem Warenmängel reklamiert werden, bezahlt der Käufer, bei anerkannter Reklamation trägt die Versandkosten die Firma MEKR´S s.r.o.
– Reklamierte Waren werden zurück an den Kunden nur im Falle einer anerkannten Reklamation auf Kosten der Firma MEKR´S s.r.o. übersandt. 
– Eine unberechtigte Reklamation wird gemäß § 2172 Bürgerliches Gesetzbuch nicht anerkannt.
– Wegen Reklamation oder Rückgabe übersandte Waren können nicht per Nachnahme übersandt werden.
– Der Händler ist verpflichtet, das Reklamationsverfahren innerhalb von 30 Tagen ab der Übernahme der Waren vom Käufer abzuschließen. Sofern der Käufer die Waren beim Händler persönlich reklamiert, ist er verpflichtet, die Waren (auch im Falle einer unberechtigten Reklamation) auch persönlich zu übernehmen, sofern dem Reklamationsprotokoll nichts anderes zu entnehmen ist; die Reklamation ist an dem Tag erledigt, an dem die Waren (auch im Falle einer unberechtigten Reklamation) zur Beförderung an die im Reklamationsschreiben angegebene Anschrift des Käufers übergeben werden. 
– Der Käufer ist verpflichtet, bei der Erledigung der Reklamation mit dem Händler zusammenzuarbeiten, insbesondere ist er verpflichtet, die Waren nach der Erledigung der Reklamation zu übernehmen. 
– Über den Verlauf und das Ergebnis der Reklamation wird ein Reklamationsprotokoll erstellt, welches nach Abschluss des Verfahrens dem Käufer übergeben wird.
 Bürgerliches Gesetzbuch angenommen

 

10. Schluss

Diese Reklamationsordnung wird zum 01.01.2011 wirksam.

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