Bestellungen

Bestellungen können in Schriftform (per E-Mail, per Fax, auf dem Postweg), aber auch telefonisch oder mündlich direkt in der Geschäftsabteilung aufgegeben werden.

Bestellungen müssen folgende Identifikationsdaten des Kunden enthalten:

  • Handelsfirma
  • Identifikationsnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungs- und Lieferanschrift
  • Telefonkontakt (für eine eventuelle Präzisierung der Bestellung)  
  • E-Mail für die Übersendung der Bestellbestätigung
  • E-Mail für die Übersendung der elektronischen Rechnung (bei Bezahlung durch Banküberweisung)

In der Bestellung müssen folgende Informationen über die bestellten Produkte enthalten sein, auf deren Grundlage diese korrekt identifiziert werden:

  • Norm ( DIN, ISO, ČSN oder andere Spezifikation, z. B. Zeichnungsdokumentation)
  • Material
  • Oberflächenbehandlung
  • Maße
  • Stückzahl
  • eventuell vereinbarter Preis oder Verweis auf unser Preisangebot

Eine weitere Form der Bestellung für die in unserem e-Shop registrierten Kunden ist die Erstellung einer direkten elektronischen Bestellung, diese Form der Bestellung ist mit 5 % vergünstigt.

Auf Wunsch können wir dem Kunden auch die Variante der Bestellung von Waren bei Nutzung der EDI-Kommunikation anbieten.

Logistik

Vorrätige Waren für die bis 10:00 Uhr zugestellten Bestellungen werden am gleichen Tag versendet und innerhalb von 48 Stunden geliefert (sowohl im Gebiet der Tschechischen Republik als auch im Gebiet der Slowakischen Republik).

  • Vorrätige Waren für die nach 10:00 Uhr zugestellten Bestellungen werden am nächsten Tag versendet und innerhalb von 72 Stunden geliefert (sowohl im Gebiet der Tschechischen Republik als auch im Gebiet der Slowakischen Republik).

Für nicht vorrätige Waren wird ein Preisangebot mit Anführung des möglichen Liefertermins erstellt.

Wir sind an ein Sendungsverfolgungssystem angeschlossen, mit dessen Hilfe wir den Kunden unverzüglich über den Stand der Sendung informieren können, und falls die Waren schon ausgeliefert wurden, ermitteln wir die Uhrzeit und den Namen des Mitarbeiters, der die Sendung übernommen hat.

Eine weitere Möglichkeit der Abnahme von Waren ist die persönliche Abholung direkt im Versandlager in  Úpice (bei Anführung der ungefähren Uhrzeit der Abholung der Waren in der Bestellung garantieren wir eine schnelle Erledigung ohne Wartezeit).

Des Weiteren bieten wir unseren Kunden die Lieferung von Waren in Form von KANBAN an, jetzt neu auch mit Hilfe moderner Technologien

  • für diese Kunden legen wir einen Sicherheitsvorrat in unserem Lager an, dadurch reduzieren wir die Lagerkosten unserer Kunden und gleichzeitig kümmern wir uns um regelmäßige und reibungslose Versorgung der Produktion mit weiteren Waren (mit Hilfe von Strichcode-Lesegeräten automatisch generierte Bestellungen)
  • auf der Grundlage gelieferter Informationen (gewünschtes Sortiment, dessen Kennzeichnung, Verbrauch in der betreffenden Zeitspanne, räumliche Kapazitäten ….) erstellen wir für den Kunden ein maßgeschneidertes Konzept mit der optimalen Lösung für KANBAN-Warenlieferungen.

Transporte ins Ausland stellen wir individuell sicher, abgesehen von unserem vertraglichen Paketdienst ist auch Selbstabholung oder Abholung durch den Paketdienst des Kunden direkt im Versandlager in Úpice möglich.

Preise

Die Warenpreise ändern sich in Abhängigkeit von den Preisen für Eingangsmaterialien und auch in Folge von Kursschwankungen CZK gegenüber € und $.

Die im Internetshop registrierten Kunden haben die Möglichkeit, die aktuellen Preise sofort in Erfahrung zu bringen.

Für unsere Kunden, die wir in Form von KANBAN beliefern (regelmäßige Lieferungen direkt in die Produktion), legen wir einen Sicherheitsvorrat an Waren für einen im Voraus vereinbarten Vertragspreis in unserem Lager an.

Auf Wunsch liefern wir auch genaue Warenmengen und nicht nur ganze Packungen von den Herstellern – für diese Dienstleistung wird eine Gebühr in Höhe von 100 CZK erhoben = Auspackungsgebühr.

  • die Auspackungsgebühr wird nur dann berechnet, wenn eine kleinere Menge als die Stückzahl in einer Packung gewünscht wird;
  • die Auspackungsgebühr bezieht sich nicht auf Packungen mit bis zu 25 Stk. und ferner nicht auf Posten gemäß DIN 6914, 6915, 6916, 7990, 975, 6880 sowie die NORD-LOCK-Scheiben

 

Gegen Gebühr können auch unterschiedlich verpackte Produktsätze vorbereitet werden.

Zahlungsbedingungen

  • sind Vereinbarungsgegenstand, standardmäßig räumen wir nur Stammkunden die Möglichkeit des Kaufs auf Rechnung mit Begleichung der Rechnung per Banküberweisung ein, die Fälligkeit wird nach Absprache mit dem Kunden vereinbart und hängt von der Zuverlässigkeit des Kunden bei der Begleichung von Rechnungen ab);
  • bei persönlicher Abholung von Waren direkt im Versandlager in Úpice ist Barzahlung möglich;
  • wir schätzen Kunden, die ihre Pflichten rechtzeitig erfüllen, so wie auch wir unsere Pflichten gegenüber unseren Lieferanten rechtzeitig erfüllen müssen. Daher bieten wir unseren Kunden einen Skonto von 2 % bei Begleichung der Rechnung innerhalb von 7 Tagen an – nähere Informationen sind den betreffenden Rechnungen zu entnehmen.

Warenübernahme

  • als Übernahme von Waren ist die Unterzeichnung des Lieferscheins oder des Zustellungsnachweises des Paketdienstes oder der Post anzusehen;
  • der Kunde übernimmt vom Paketdienst oder von der Post nur Sendungen ohne sichtbare Beschädigung;
  • bei sichtbarer Beschädigung der Sendung ist der Kunde verpflichtet, mit dem Paketdienst ein Protokoll zu erstellen, und wenn der Kunde nach dem Auspacken des Pakets feststellt, dass der Inhalt während des Transports beschädigt wurde, informiert er den Händler unverzüglich (innerhalb eines Werktags) schriftlich oder telefonisch.

Qualität bei der Übernahme und Rechte aus mangelhafter Leistung

Die Haftung des Händlers für die Qualität ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Der Händler haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Waren bei der Übernahme keine Mängel aufweisen. Insbesondere haftet der Händler gegenüber dem Käufer dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Waren durch den Käufer:

  • die Waren die Eigenschaften haben, die die Parteien vereinbart haben, und wenn eine Abmachung fehlt, die Eigenschaften, die der Händler oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer im Hinblick auf den Charakter und auf der Grundlage der Werbung des Händlers oder des Herstellers erwartet hat;
  • die Waren zu dem Zweck geeignet sind, den der Händler für die Nutzung anführt oder zu dem die Sache dieser Art üblicherweise genutzt wird;
  • die Qualität oder die Ausführung der Waren dem vereinbarten Muster oder der Vorlage entsprechen, sofern die Qualität oder die Ausführung gemäß dem vereinbarten Muster oder gemäß einer Vorlage bestimmt wurde;
  • die Waren in der entsprechenden Menge, mit entsprechenden Abmessungen oder mit entsprechendem Gewicht geliefert wurden;
  • die Waren den Anforderungen gemäß den Rechtsvorschriften entsprechen.

Sofern sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme bemerkbar macht, ist davon auszugehen, dass die Waren bereits bei der Übernahme mangelhaft waren.

Der Käufer ist in Einklang mit der Bestimmung von § 2165 Bürgerliches Gesetzbuch berechtigt, das Recht aus einem Mangel, der an den Waren, an der Warenverpackung, in der den Waren beigefügten Bedienungsanleitung oder in der Werbung auftritt geltend zu machen, sofern in Einklang mit anderen Rechtsvorschriften die Zeitspanne angegeben ist, in der die Waren verwendet werden können, für die Geltendmachung von Garantieansprüchen gelten die in der betreffenden Bestimmung über die Qualitätsgarantie angegebenen Fristen.

Die Bestimmung von § 2165 Bürgerliches Gesetzbuch findet keine Anwendung:

  • bei Waren, die für einen niedrigeren Preis wegen eines Mangels verkauft werden, wegen dem der niedrigere Preis vereinbart wurde,
  • bei Abnutzung von Waren, die durch die übliche Nutzung der Waren verursacht wurde,
  • bei gebrauchten Waren wegen eines Mangels, der dem Maß der Benutzung oder Abnutzung entspricht, die die Waren bei der Übernahme durch den Käufer aufwiesen, oder
  • sofern es sich aus dem Charakter der Waren ergibt.

 

Informationen betreffend Reklamationen finden Sie in der Reklamationsordnung.

 

Reklamationsordnung

1. Allgemeine Bestimmungen

  • Diese Reklamationsordnung wurde in Einklang mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erstellt. Die Ordnung regelt die Art und Weise sowie die grundlegenden Bedingungen der Reklamation von Warenmängeln und die Geltendmachung von Garantieansprüchen.
  • Die Reklamationsordnung bezieht sich auf Reklamation von Warenmängeln, die während der Garantiezeit auftreten.
  • Die Reklamationsordnung stellt einen untrennbaren Bestandteil des Vertrags über den Kauf von Waren zwischen dem Händler und dem Käufer dar.  

2. Grundlegende Begriffe

  • Reklamation ist die Geltendmachung von Sachmängeln durch den Käufer, die der Käufer gegenüber dem Händler persönlich, schriftlich oder per E-Mail auf einem Formular vornimmt, welches die Identifikation des Käufers, der Waren, eine Beschreibung des Mangels und dessen enthält, wie sich der Mangel bemerkbar macht.
  • Der Garantieschein ist eine vom Händler ausgestellte Urkunde, die die gesetzlich festgelegten Mindesterfordernisse erfüllt, konkrete Bedingungen und den Umfang der Garantie für die Waren festlegt.
  • Der Käufer ist das Subjekt, welches mit dem Händler einen Vertrag über den Kauf von Waren geschlossen hat.
  • Der Händler ist MEKR´S s.r.o., Hvězdova 1716/2b, Nusle 140 00 Praha 4.
  • Die Waren sind die gekauften Materialien aus dem Sortiment der Firma MEKR´S s.r.o.

3. Umfang der Garantie

Die Garantie bezieht sich auf:

  •  die Warenmängel, die sich nach der Übernahme der Waren durch den Käufer während der Garantiefrist bemerkbar machen,
  • fehlerhafte Warenlieferung, darunter ist eine andere Stückzahl, eine andere Art oder ein anderes Sortiment zu verstehen.  

4. Ungültigkeit der Reklamation

Eine Reklamation wird nicht anerkannt:

  • sofern der Mangel nicht in der Garantiefrist reklamiert wurde,
  • bei telefonischer Stornierung der Bestellung,
  • sofern eine andere Stückzahl, eine andere Art oder anderes Sortiment nach Ablauf von mehr als 10 Kalendertagen nach der Übernahme des Auftrags reklamiert wird,
  • bei mutwilligen Änderungen der ursprünglichen vom Käufer gemachten Angaben im Garantieschein oder im Lieferschein,
  • bei nicht fachgerechter Installierung, nicht fachgerechten Reparaturen oder anderen Eingriffen,
  • bei Änderungen, die die ursprünglichen Eigenschaften oder Parameter der Waren ändern, z. B. Oberflächenbehandlung, Änderung der Maße, Härte usw.,
  • bei Nutzung, Bedienung und Umgang mit den Waren im Widerspruch zum Verwendungszweck,
  • bei Beschädigung von Sicherungsetiketten oder Siegeln, sofern der Hersteller die Waren mit Sicherungsetiketten oder Siegeln versehen hat,
  • Beschädigung von Waren durch höhere Gewalt.

Die Rückgabe von Waren ist keine Reklamation – sofern der Käufer Waren zurückgibt, die in Einklang mit den Anforderungen des Käufers geliefert wurden, behält sich der Lieferant das Recht vor, eine Stornogebühr bis zu einer Höhe von 100 % des Werts der zurückgegebenen Waren in Rechnung zu stellen.

Im Falle, dass der Käufer die Waren zur Reklamation nicht in der ursprünglichen Menge und in den Originalverpackungen übersendet, behält sich der Lieferant das Recht vor, eine Gebühr von bis zu 50 % des Werts der übersandten Waren für die mit der Neuverpackung zusammenhängenden Kosten in Rechnung zu stellen.  

5. Garantiefrist

  • Die konkrete Garantiefrist entspricht stets mindestens der Garantiefrist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ggf. gemäß besonderen Rechtsvorschriften.
  • Die Garantiefrist beginnt mit der Übernahme der Waren durch den Käufer zu laufen.
  • In der Garantiefrist wird die Zeitspanne ab dem Beginn der Reklamation der Waren bis zu dem Zeitpunkt nicht berücksichtigt, in dem der Käufer verpflichtet ist, die Waren nach Beendigung der Garantiereparatur zu übernehmen.
  • Sofern die Waren gegen neue Waren ausgetauscht werden, beginnt die Garantiefrist erneut ab der Übernahme der neuen Waren zu laufen.  

6. Garantieansprüche

Der Käufer hat im Falle einer berechtigten Reklamation Garantieansprüche, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ggf. aus weiteren Rechtsvorschriften ergeben.

Wenn es sich um einen solchen Mangel handelt, der lediglich eine unwesentliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer Recht:

  • auf eine unentgeltliche ordnungs- und fristgemäße Behebung des Mangels oder auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises.
  • Wenn es sich um einen solchen Mangel handelt, der eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt (die Waren können ihrem Zweck nicht dienen usw.), hat der Käufer Recht:
  • auf Behebung des Mangels durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, ggf. Lieferung der fehlenden Sache,
  • auf eine unentgeltliche ordnungs- und fristgemäße Behebung des Mangels,
  • auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises,
  • auf Vertragsrücktritt.  

7. Übernahme von Waren

  •  Als Übernahme von Waren ist die Unterzeichnung des Lieferscheins oder des Zustellungsnachweises des Paketdienstes oder der Post anzusehen.
  • Der Kunde übernimmt vom Paketdienst oder von der Post nur Sendungen ohne sichtbare Beschädigung. Im Falle einer sichtbaren Beschädigung der Sendung ist er verpflichtet, mit dem Paketdienst ein Reklamationsprotokoll zu erstellen. Wenn er nach dem Auspacken der Sendung feststellt, dass der Inhalt während des Transports beschädigt wurde, informiert der Kunde unverzüglich – innerhalb eines Werktags – den Händler schriftlich oder telefonisch.  

8. Reklamationsgründe

  • Bei einer Reklamation sind die Waren mit dem Formular „Reklamationsprotokoll“ zuzustellen, welches unter www.mekrs.cz verfügbar ist. Dieses Formular kann persönlich übergeben, per Post oder per E-Mail nach Úpice an folgende Adresse übersandt werden: obchod@mekrs.cz.
  • Warenmängel sind bei MEKR´S s.r.o. in Úpice zu reklamieren.
  • Den Transport reklamierter Waren an den Ort, an dem Warenmängel reklamiert werden, bezahlt der Käufer, bei anerkannter Reklamation trägt die Versandkosten die Firma MEKR´S s.r.o.
  • Reklamierte Waren werden zurück an den Kunden nur im Falle einer anerkannten Reklamation auf Kosten der Firma MEKR´S s.r.o. übersandt.
  • Eine unberechtigte Reklamation wird gemäß § 2172 Bürgerliches Gesetzbuch nicht anerkannt.
  • Wegen Reklamation oder Rückgabe übersandte Waren können nicht per Nachnahme übersandt werden.
  • Der Händler ist verpflichtet, das Reklamationsverfahren innerhalb von 30 Tagen ab der Übernahme der Waren vom Käufer abzuschließen. Sofern der Käufer die Waren beim Händler persönlich reklamiert, ist er verpflichtet, die Waren (auch im Falle einer unberechtigten Reklamation) auch persönlich zu übernehmen, sofern dem Reklamationsprotokoll nichts anderes zu entnehmen ist; die Reklamation ist an dem Tag erledigt, an dem die Waren (auch im Falle einer unberechtigten Reklamation) zur Beförderung an die im Reklamationsschreiben angegebene Anschrift des Käufers übergeben werden.
  • Der Käufer ist verpflichtet, bei der Erledigung der Reklamation mit dem Händler zusammenzuarbeiten, insbesondere ist er verpflichtet, die Waren nach der Erledigung der Reklamation zu übernehmen.
  • Über den Verlauf und das Ergebnis der Reklamation wird ein Reklamationsprotokoll erstellt, welches nach Abschluss des Verfahrens dem Käufer übergeben wird.
  •  Bürgerliches Gesetzbuch angenommen.

 10. Schluss

Diese Reklamationsordnung wird zum 01.01.2011 wirksam.